Das anwaltliche Vergütungsrecht


Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG steht, für welche Tätigkeit der Rechtsanwalt welche Gebühren berechnen darf. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ist
dabei abhängig von der Bedeutung und der Schwierigkeit der Sache. Das RVG bestimmt auch, welche Gebühren der Anwalt für seine Tätigkeit mindestens nehmen muss. Diese gesetz-
lichen Mindestgebühren darf der Anwalt nicht unterschreiten.

Die Regelungen des RVG gelten nur dann nicht, wenn Rechtsanwalt und Mandant eine andere Art der Vergütung ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
 
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