Das erste Gespräch


Zum ersten Gesprächstermin sollten sie nach Möglichkeit
alle Unterlagen mitbringen, die Sie über Ihren Fall haben.
Das gilt insbesondere für alle Schreiben von Behörden, Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Bitte schildern Sie mir in unserem ersten gemeinsamen Gespräch Ihr Problem und den zugrunde liegenden Sachver-
halt so genau wie möglich. Nur dann ist eine rechtlich fundierte und umfassende Beratung möglich, die Ihnen wirklich weiterhilft.
Haben Sie bitte keine Vorbehalte, dass ich Sie eventuell
nicht gut berate oder vertrete, wenn Sie mir „etwas Unangenehmes“ mitteilen. Davon ist mein Engagement mit Sicherheit nicht abhängig.
 
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding Impressum  |  Umsetzung: schleichwerbung