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Pflichtverteidigung
Wer einer Straftat beschuldigt wird und sich aufgrund
seiner finanziellen Lage keinen Verteidiger leisten kann,
bekommt unter bestimmten Voraussetzungen vom Gericht einen
Verteidiger beigeordnet. Diesen Pflichtverteidiger
kann der Beschuldigte grundsätzlich frei wählen. Das
Gericht muss dem Beschuldigten insbesondere dann einen
Pflichtverteidiger beiordnen, wenn im Falle der Verurteil-
ung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr zu
erwarten ist.
Die Kosten für die Tätigkeit des Pflichtverteidigers über-
nimmt zunächst die Staatskasse. Im Falle einer Verurteil-
ung muss der Beschuldigte jedoch mit einer Rückforderung
durch den Staat rechnen. |
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