Strafrecht (Strafverteidigung)


Haben Sie von Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Oder wurde gegen
Sie ein Strafbefehl erlassen oder sogar schon Anklage erhoben? Wurden Sie verhaftet oder vorläufig festgenommen, Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume durchsucht?

Dann sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt
mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Denn im Falle einer Verurteilung droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, bei Vergehen im Straßenverkehr auch der Verlust Ihres Führerscheins. Ihr Anwalt kann in vielen Fällen eine Einstellung des Strafverfahrens oder einen Freispruch erreichen und oft auch den Verlust Ihres Führerscheins verhindern.
 
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding Impressum  |  Umsetzung: schleichwerbung