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Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht
Das Strafvollzugsrecht regelt den tatsächlichen Vollzug
der Freiheitsstrafe im Gefängnis und bestimmt die Rechte,
die
der Gefangene im Vollzug hat. Das betrifft zum einen immer
wiederkehrende Probleme des täglichen Lebens im Gefängnis
(Ausstattung der Zelle, Besuchsmöglichkeiten, Brief- und
Postverkehr, etc.). Auf der anderen Seite geht es aber
auch
um ganz grundlegende und zukunftsweisende Fragen:
Kann im Gefängnis eine Ausbildung gemacht werden? Ist
eine Verlegung in den offenen Vollzug möglich? Kommt eine
vorzeitige Entlassung in Betracht?
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts endet deshalb nicht mit
der rechtskräftigen Verurteilung des Mandanten. Bei der
Durchsetzung der Rechte des Strafgefangenen kann er in
vielen Fällen wertvolle Hilfe leisten. |
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