Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht


Das Strafvollzugsrecht regelt den tatsächlichen Vollzug der Freiheitsstrafe im Gefängnis und bestimmt die Rechte, die
der Gefangene im Vollzug hat. Das betrifft zum einen immer wiederkehrende Probleme des täglichen Lebens im Gefängnis (Ausstattung der Zelle, Besuchsmöglichkeiten, Brief- und Postverkehr, etc.). Auf der anderen Seite geht es aber auch
um ganz grundlegende und zukunftsweisende Fragen:
Kann im Gefängnis eine Ausbildung gemacht werden? Ist
eine Verlegung in den offenen Vollzug möglich? Kommt eine vorzeitige Entlassung in Betracht?
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts endet deshalb nicht mit der rechtskräftigen Verurteilung des Mandanten. Bei der Durchsetzung der Rechte des Strafgefangenen kann er in
vielen Fällen wertvolle Hilfe leisten.
 
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding Impressum  |  Umsetzung: schleichwerbung